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Aktuelles                                                                     Erkrath, 06.11.2007

Kohlenmonoxid-Pipeline

Die Stadt hat freiwillig keine Grundstücke für die Verlegung der Leitung zur Verfügung gestellt und sich gegen die vorläufige Besitzeinweisung durch Anträge beim Verwaltungsgericht in Düsseldorf gewehrt. Gegen die ablehnende Entscheidung aus Düsseldorf wurde Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt. Bereits frühzeitig im September 2005 und im Januar 2006 hatte die Verwaltung über die geplante Leitung informiert und die örtliche Presse hatte darüber berichtet. Der Rat machte seine Bedenken im Planfeststellungsverfahren noch im Jahr 2005 gegenüber der Bezirksregierung ausführlich geltend und beteiligte sich dann an einem Gerichtsverfahren gegen den Planfeststellungsbeschluss.


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