Warum muss die Pipeline durch den Kreis Mettmann laufen?“
Der Kreis Mettmann bekennt sich zu seinen Industriestandorten und hat sich auch nie über Bayer in seiner Nachbarschaft beklagt. Aber warum muss die einzige Pipeline Deutschlands mit dem hochgiftigen Kohlenmonoxid ausgerechnet durch den dicht besiedeltesten Kreis der Republik führen?“, fragte Hendele damals.
Auch für die Bürgerinitiativen war das giftige Gas der Dreh- und Angelpunkt. Kein Wunder also, dass es bei den ersten Gutachten – gleich ob Pro oder Contra – um technische Beurteilungen ging. Die Frage, ob das Rohrleitungsgesetz gegen die Verfassung verstößt, kam erst später. Der Kölner Verfassungsrechtler Stefan Muckel: „Das Rohrleitungsgesetz verstößt eindeutig gegen den Grundgesetz-Artikel 14 und ist verfassungswidrig.“
Während beim Großraumflugzeug A 380 und der Daimler-Teststrecke Boxberg die Juristen und Gerichte um feinfühlige Formulierungen stritten, so sah der Kölner Jurist im Fall der Kohlenmonoxid-Pipeline die Sache ganz klar: „Dieser Artikel schützt das Eigentum als Grundrecht, dessen Enteignung nur „zum Wohle der Allgemeinheit“ zulässig ist.
Und an dieser Stelle hakte er ein. „Die Enteignungen dienen in diesem Fall erst einmal der Firma Bayer.“ Begründungen in dem Gesetz wie „Schaffung von Arbeitsplätzen“ oder „Sicherung des Chemiestandortes NRW“ seien viel zu ungenaue Formulierungen.
Der Staat enteignet Grund und Boden für ein privates Unternehmen
Der Mann sollte Recht behalten. Zumindest im ersten Teilerfolg, den die Pipeline-Gegner beim Oberverwaltungsgericht Münster erstritten haben.
Das Gericht ist nämlich nicht überzeugt davon, dass die Bedeutung der CO-Leitung für die Allgemeinheit so groß ist, dass Bayer als privates Unternehmen die Leitung mit staatlicher Enteignung auf fremden Grundbesitz verlegen darf. Das Gericht stellt auch in Frage, ob der erstrebte positive Effekt für die Allgemeinheit, also die Stärkung der Wirtschaftskraft der Industriesparte und der Region auch für die Zukunft hinreichend abgesichert ist.
Schließlich sieht das Gericht Klärungsbedarf bezüglich der genehmigten Trassenführung sowie des Verzichts einer linksrheinischen Trassenführung. Die Folge: Bayer darf die Pipeline zu Ende bauen, aber nicht in Betrieb nehmen.
Spannend wird es zudem Ende Januar, wenn das Oberverwaltungsgericht über die Beschwerden in den Verfahren zur vorzeitigen Besitzeinweisung, sprich Enteignungen, entscheidet.
Bei Bayer stieß das Münsteraner Urteil logischerweise auf wenig Zustimmung. „Diese Entscheidung ist ein herber Rückschlag für unser Projekt“, erklärte Tony Van Osselaer, Vorstandsmitglied von Bayer MaterialScience. Er wertete die Eilentscheidung der Münsteraner Richter als „ein sehr negatives Signal für die Region und insbesondere für den Standort Uerdingen.“
Und schon heute überprüfen Bayer-Juristen durchaus die Frage, wer denn regresspflichtig gemacht werden kann, wenn das ganze Pipeline-Projekt kippt. Schließlich liegen 3700 Stahlrohre à 18 Meter Länge im Boden vergraben. Für eine Rohrpost zwischen den beiden Bayer-Werken ein zu exclusives Unterfangen.
Der Düsseldorfer Landtag muss jetzt Farbe bekennen
Die Pipeline-Gegner werden nicht aufgeben. Sie wollen auch 2008 ein waches Auge auf die weiteren Entwicklungen haben und wissen, dass nach dem Oberverwaltungsgericht Münster das Bundesverwaltungsgericht Leipzig kommt. Monheims Bürgermeister Thomas Dünchheim ist sich sicher:
„Die nächsten fünf bis sieben Jahre wird schon mal kein Kohlenmonoxid durch diese Rohre gehen. Und wenn dann das endgültige Urteil kommt, hat sich das Thema ganz erledigt.“
So lange wird der Düsseldorfer Landtag als Verursacher dieses Dilemmas nicht warten können oder wollen. Der CDU-Landtagsabgeordneten Hans-Dieter Clauser brachte es auf den Punkt. „Wir haben Zeit gewonnen. Ich kann aber zurzeit noch nicht erkennen, wie das Thema jetzt zukünftig im Landtag behandelt werden wird.“